Meine Praxis ist seit dem 8. Februar wieder geöffnet.
Für Terminvereinbarungen stehe ich gerne zur Verfügung.
Angesichts der geltenden Corona-Regeln bin ich bei Terminvereinbarungen sehr flexibel und berücksichtige – soweit es geht – eure Wünsche.
Aus meinen eigenen Erfahrungen und jenen der Kunden kann ich euch auch bzgl. Zutrittstests beraten.
In der Massagepraxis gelten die bereits in den Medien kommunizierten Corona-Regeln für körpernahe Dienstleister:
- Alle Kunden und ich selbst müssen FFP2 oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz tragen
- Für den Zutritt zur Praxis ist ein Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2 – Antigentest oder PCR Testvorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.